Wichtige Information: Ab 1. Januar 2024
wird das elektronische Rezept verpflichtend eingeführt
Privatpatienten erhalten kein E-Rezept! Es erfolgt ein normaler Ausdruck des Rezeptes.
Hilfsmittel und Betäubungsmittel sind vom E- Rezept nicht betroffen!
Ohne eingelesene Versichertenkarte gibt es keine Verordnungen mehr (ohne Ausnahmen).
Mit ihrer Versichertenkarte gehen Sie zu ihrer Wunschapotheke und erhalten dort ihr Medikament.
Medikamente müssen vorbestellt werden und können am Folgetag mit ihrer Versichertenkarte in der Apotheke abgeholt werden. Sie müssen zum Abholen der Rezepte nicht mehr in unsere Praxis kommen.