In unserem FAQ (Frequently Asked Questions) Bereich finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen an uns.
FAQs
Um Wartezeiten für alle Patienten möglichst kurz zu halten, haben wir eine Terminsprechstunde. Sie sollten grundsätzlich versuchen einen Termin zu vereinbaren. Sollten sie akut erkrankt und für den aktuellen oder den folgenden Tag kein Termin mehr frei sein, dann dürfen Sie auch ohne Termin in unsere Sprechstunde kommen. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Termin zwischen 12 und 15 Uhr in unserer Akutsprechstunde erscheinen. Für Berufstätige und Schüler bieten wir morgens von 7:10 Uhr-08:00 Uhr eine offene Akutsprechstunde an.
Terminpatienten haben abgesehen von lebensbedrohlichen Notfällen in der Sprechstunde allerdings Vorrang, sodass Sie ohne Termin grundsätzlich mit Wartezeiten von 1-2 Stunden rechnen müssen. Ohne Termin ist nur eine kurze Konsultation wegen einer akuten Erkrankung/Verletzung möglich. Für weitere Probleme oder bei Nicht-Notfall-Konsultationen muss dann ein erneuter Termin vereinbart werden.
Die Anzahl einer Heilmittelverordnung wie Krankengymnastik ist in der Regel begrenzt. Wird die Grenzanzahl der Therapien erreicht, müssen weitere Verordnungen gesondert begründet werden. Dafür ist in der Regel ein Facharzt notwendig, d.h. selbst wenn eine Therapie begründet und sinnvoll ist, kann ich nach Verordnungen der Regelzahl keine weiteren Therapien verordnen.
Massagen führen in der Regel nicht zu einer dauerhaften Besserung der Beschwerden und sind daher nur in Ausnahmefällen zu Lasten der gesetzlichen Kankenkassen verordungsfähig.
Eine häufige Ursache für Rückenschmerzen sind z.B. Blockierungen der Wirbelgelenke. Diese kann Herr Dr. Caspar in vielen Fällen manualtherapeutisch lösen.
Zitat § 12 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches 5 (SGB V):
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Lesitungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Konkret bedeutet das: Der Arzt als Leistungserbringer muss vor jeder Beratung/Untersuchung/Therapie prüfen, ob diese die genannten Kriterien erfüllt, sonst darf er sie nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten. Einen wirklichen Handlungsspielraum gibt es dabei nicht.
Beispiel: Eine reisemedizinische Beratung einschließlich Reiseimpfungen mag für die Reise notwendig erscheinen. Die Reise selbst ist aber nicht medizinisch notwendig und damit ist auch die dafür notwendige Beratung nicht zu Lasten der Krankenkasse abrechenbar. Im Bereich der Reisemedizin zeigen sich allerdings sehr viele Krankenkassen kulant und erstatten die Kosten für Beratung und Impfung ganz oder teilweise. Dennoch kann diese Leistungs mangels Abrechnungsmöglichkeit nicht direkt zwischen Arzt und Krankenkasse abgerechnet werden. Sie müssen erst die Arztrechnung bezahlen und diese dann bei der Krankenkasse einreichen und um Erstattung bitten.
Fast alle Krankenkassen übernehmen mittlerweile ganz oder teilweise die Kosten für die Reiseimpfungen. Ob auch die Kosten für die Beratung übernommen werden, sollten Sie bei ihrer Krankenkasse erfragen. Eine reisemedizinische Beratung dauert in der Regel 30 Minuten. Dafür berechnen wir 20,11 €.
Reiseimpfungen ohne vorherige Beratung gibt es bei uns nicht. Die Durchführung einer Impfung kostet 10,72 € (GOÄ Ziffer 375).
Der Gelbfieberimpfung kostet inklusive Ärztlicher Aufklärung, Dokumentation und Impfstoff 82,34 €.
Die Kosten sind direkt in der Praxis via EC- oder Kreditkarte zu begleichen. Sie erhalten natürlich eine Rechnung mit entsprechenden Ziffern der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte.
Privatverordnete Impfstoffe müssen vor Verabreichung in der Apotheke bezahlt und abgeholt werden.
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