Fast alle Krankenkassen übernehmen mittlerweile ganz oder teilweise die Kosten für die Reiseimpfungen. Ob auch die Kosten für die Beratung übernommen werden, sollten Sie bei ihrer Krankenkasse erfragen. Eine reisemedizinische Beratung dauert in der Regel 30 Minuten. Dafür berechnen wir 20,11 €. Reiseimpfungen ohne vorherige Beratung gibt es bei uns nicht. Die Durchführung einer...
Zitat § 12 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches 5 (SGB V): Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Lesitungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Konkret bedeutet das: Der Arzt als Leistungserbringer...
Die Anzahl einer Heilmittelverordnung wie Krankengymnastik ist in der Regel begrenzt. Wird die Grenzanzahl der Therapien erreicht, müssen weitere Verordnungen gesondert begründet werden. Dafür ist in der Regel ein Facharzt notwendig, d.h. selbst wenn eine Therapie begründet und sinnvoll ist, kann ich nach Verordnungen der Regelzahl keine weiteren Therapien verordnen.
Massagen führen in der Regel nicht zu einer dauerhaften Besserung der Beschwerden und sind daher nur in Ausnahmefällen zu Lasten der gesetzlichen Kankenkassen verordungsfähig. Eine häufige Ursache für Rückenschmerzen sind z.B. Blockierungen der Wirbelgelenke. Diese kann Herr Dr. Caspar in vielen Fällen manualtherapeutisch lösen.
Um Wartezeiten für alle Patienten möglichst kurz zu halten, haben wir eine Terminsprechstunde. Sie sollten grundsätzlich versuchen einen Termin zu vereinbaren. Sollten sie akut erkrankt und für den aktuellen oder den folgenden Tag kein Termin mehr frei sein, dann dürfen Sie auch ohne Termin in unsere Sprechstunde kommen. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne...